offizieller Abgastest CH / evtl. AU ? ab sofort beim Kaktus machbar.

  • Für die Unofahrer bzw. natürlich auch für andere aus der gegend kann ich endlich den Abgastest selber durchführen und mit berechtigung stempeln. mit Fr. 25.- (ca. 18 Euro) ist mir gedient um die eichkosten zu decken. natürlich wenn die werte passen. ich kenn die deutschen vorschriften zwar nicht aber das müsste man mal abklären. evtl. wärs somit auch für die grenznahen interessant.



    ach ja , nur benziner !


    gruss aus den hügeln :D

  • AU denke ich mal nicht. Weil es sich dabei um berechtigte Betriebe und nicht Einzelpersonen geht. Die ist auch etwas teurer. Oder bist/hast du jetzt ne eigene Werkstatt?

  • wie gesagt, das mit AU nach deutscher vorschrift war nur eine frage . die vermutung lag nahe weil in deutschland nahe der grenze auch einige garagen einen CH-abgastest anbieten. bei uns ist die rechtslage soweit klar dass das die messung erfolgt mit einem gerät das nachweislich geeicht und registriert ist, egal ob in de, ch etc. die werte ändern sich ja auch nicht deswegen. das Gerät ist angemeldet/registriert und frisch geeicht. zusätzlich wird in nächster zeit noch besuch vom regional zuständigen eichamt kommen zwecks überprüfung der werte und der plombierung des gerätes. darf aber solange schon loslegen.

  • Naja wenn es bei dir auch nen Blatt gibt zum Ausdrucken. Sonst keine Ahnung, musste mal Grenznah fragen. Wenn ich hier frage dann muss man nur nen haufen erklären...

  • ja das gerät hat ja den drucker integriert ( "kassenzettel") dort steht drauf ob messung i.O. oder nicht bzw. alle einzelnen werte. der Zettel ist gültig mit stempel und unterschrift. zudem werden die ermittelten werte zumindest in der schweiz ins abgaswartungsdokument des fahrzeugs eingetragen und unterschrieben.

  • Nene Rache du kannst weiterhin noch die AU wo anders machen lassen,
    mein Kollege hat jetzt erst noch gerade nen Lehrgang dafür gemacht,für seinen Betrieb.


    Nimmst den Schein einfach mit zur HU und gut ist.
    Er muß halt jetzt nur zur Hu schon vorliegen,ansonsten muß der mitgemacht werden.
    So seine Aussage.

  • Für D eigentlich uninteressant, da hier AU und HU nicht mehr getrennt gemacht werden kann. Eine Hauptuntersuchung beinhaltet also zwangsläufig eine Abgasuntersuchung.


    Die darf nur nicht älter als 4 Wochen sein. Sonst alles beim Alten.
    Also AU im März und HU im Oktober ist nicht mehr möglich/gewollt.

  • Wir machen die AU an unseren LKW´s auch selber und dann kommt der TÜV und nimmt die Fahrzeuge ab. Aber eben die erfolgreiche AU ist jetzt Bestandteil zum bestehen der HU.


    Außerdem brauchst du in D eine AU-Schulung die alle 3 Jahre wiederholt werden muß, einen AU-Beauftragen (Mechaniker mit Schulung), einen AU-Verantwortlichen der Unterschreiben darf (KFZ-Meister mit Schulung), Stempel mit Plombennummer und Prägezange, Klebesiegel und eine ermächtigung der Innung.


    Viel Spaß ;)



    In diesem Sinne


    Euer Python

  • schön dass ich nicht in deutschland lebe :thumbup: . ist bei uns etwas weniger kompliziert geregelt. und grundsätzlich könnte auch ein bäcker die untersuchung durchführen wenn er alle sollwerte gewissenhaft abspeichert bzw. das fahrzeug aus der datenbank holt. das gerät lässt schliesslich gar keinen gültigen ausdruck raus wenn die werte nicht im toleranzbereich sind.


    hatte zwar nicht viel zeit aber hab heute mal 2 stunden geübt mit dem teil . co2 ist noch minimal zu tief am gelben, rest passt. mal schauen ob dem prüfer am donnerstag auffällt dass auf dem messprotokoll mein name steht :D das gibt bestimmt wieder eine diskussionsrunde 8o