Mahnverfahren

  • Hallo Leute,


    also hört zu. Ich habe vor ca 1 1/2 Monaten mir ein Powerbook in ebay ersteigert für 1217 Euros. So ne alles klar hab gutes schnäppchen gemacht. Im gleichen moment klick ich durch neugier mal wieder auf die applestore.de Seite. Uns wa sehen meine Augen: DER GLEICHE LAPTOP MIT BESSERER AUSTATTUNG (20 gb mehr Festplatte) und einem 1 Monat länger Garantie für 1239 €uro :rolleyes: !!!


    Na Toll. Gut hab dann Verkäufer angeschrieben und höflich darum gebeten ob ich vom vertrag zurücktreten könnte. Als Antwort kamen nur aggresive Anwaltsdrohungen :rolleyes:


    Ich trotzdem Gerät beim Applestore gekauft und zwischenzeitlich schon wieder zurückgegeben da das ding doch nicht so toll ist. Und von den Moneten habe ich meine Schulgebühren gezahlt die noch kurzfristig und unerwartet auch noch ins Haus flatterten.


    Danach nichts mehr gehört, bis heute. Fetter Mahnbescheid im Kasten mit Aufforderung 1257 Euronen zu Zahlen 8o !!!


    Scheisse, und jetzt??? Kann das ding nicht Zahlen!!!!


    Könnt ihr mir da weiterhelfen?? Was für Recht e gibt es???
    Kan ich irgendwie trotzdem zurücktreten?


    Gruss


    Unoracer

  • apple = müll ;)


    ebay ist ein bindender vertrag wie du da rauskommst weiß ich net bzw DASS du da rauskommst bezweifel ich

  • nehmen wir an wie gehen vor gericht was auch der fall sein wird wenns so weiter geht. Bin ich 100 % Zahlungsunfähig. hab keine Kohle mehr. Was dann. fetter Schufaeintrag und wer bezahlt die Gerichtskosten und den anderen Scheiss???
    Ich glaube sogar das der Antragsteller sogar auf allen Kosten hängenbleibt.


    Gruss


    Unoracer

  • es heißt ja imemr spaßbieter zahlen xxx% ev gibts da ja nen ausweg


    ansonsten bleibeb mahn,gerichtskosten etc alles an dir!
    was den preis weit übersteigen wird


    naja sie können ja pfänden im extremfall aber ich bin kein anwalt das sind ales so sachen die ich mal gelesen habe

  • naja, du hättest ja dort normalerweise auch 14tägiges rückgaberecht...
    abermal ehrlich, son bissl bescheuert und selber schuld isses ja schon, oder?

  • sorry, aber irgendwie kann ich das nicht nachvollziehen.
    ich meine wieso kaufst du das teil und schaust dich dann wo anders danach um?
    das macht man doch vorher!!???
    1000 mal wird man darauf hingewiesen dass der kauf bindend ist......
    also als verkäufer wäre ich da auch stinkesauer und würde mit anwalt drohen. ist zwar scheisse für dich. aber absolut korrekt.


    aber kannst ja per anwalt versuchen dass du nur einen %satz bezahlen musst.


    ich ärgere mich gerade mit so einem ****** rum der mein geld bekommen hat, aber die ware weder schickt, noch etwas von sich hören lässt. der bekommt nächstens von mir auch dicke post.

  • Tja, so einfach kommst Du da nicht raus.
    Ich würde den Verkäufer fragen ob er das Notebook nicht nochmal einstellen kann und Du Ihm die Differenz + eine Aufwandsentschädigung bezahlst. Ggf. kann der Verkäufer ja noch warten und das Gerät direkt an den neuen Käufer verschicken.
    Oder Du leihst Dir das Geld und verkaufst es direkt wieder.
    Alles andere ist Murks. Eine Auktion ist bindend. Das 14 Tage Rückgaberecht ist eine Auktionsoption für den privaten Verkäufer. Versuch Dich mit dem Verkäufer zu einigen und versetze Dich auch mal in seine Position. Viel Erfolg! Und handel das nächste mal etwas überlegter :)

  • Tja ihr habt Recht, ich hab mich in die Kacke geritten. Aber jetzt passt mal auf was mein Anwalt rausbekommen hat:


    1. Die Verkäuferin macht im Monat ca.4000 €uro bei Ebay


    2. Das sind keine Privatverkäufe mehr


    3. Daraus folgt das mein Widerrufsrecht gilt


    4. Ist der Mahnbescheid ungültig, dieser ist bereits aus
    formalen Gründen nicht zulässig, da er von einer noch
    nicht erbrachten Gegenleistung, hier der Auslieferung
    des Notebooks, abhängt.


    Vielleicht hab ich da nochmal Schwein gehabt, mal schauen!!!


    Gruss
    unoracer 8)