Wäre nett.
Meines wissens gibt es keine genaue Mindestbodenfreiheit an PKW s .
Man darf nur nicht zum Hindernis werden oder die Straße beschädigen
Einzuhalten sind folgende Maße:
Scheinwerferunterkante nicht tiefer als 50 cm.
Nummernschildunterkante nicht tiefer als 20 cm.
Die Regelung betrifft aber nur Fahrzeuge nach EZ 1989, meines Wissens.
Für das hintere Nummernschild gibt es auch ein Mindestmaß. Bin mir nicht sicher, meine aber 25 cm vom Boden.
Das heißt im Klartext: Dein Auto kann auf dem Boden schleifen, sofern du die o.g. Maße einhältst, bis du im TÜV-Zulässigen Bereich.
Manchmal kursieren Gerüchte, die besagen, das du eine Mindestbodenfreiheit von 11 cm benötigst. Das ist falsch. Jedoch kenne viele Polizisten und TÜV-Prüfer anscheinend diese Maße nicht.