Das Problem ist doch einfach, worauf ich eigentlich mit meinen Links genügend hingewiesen habe folgendes...
Ab dem 1.1.2002 ist es pflicht das Teilegutachten nach ISO 9001 geprüft werden (Qualitätssicherung usw. usf.).
So um die Frage nach dem Gutachten von 1999 aufzugreifen, die ISO wird ja nicht erst am 31.12. beschlossen sondern weit vorher.
heißt also, nen guter Tuner prüft ab Bekanntgabe der Forderung nach der ISO 9001 seine Gutachten und haut den Stempel drunter, damit er es später nicht nochmal prüfen muss...
Anderere Tuner tun dies nicht, so im Widerspruch dazu steht aber folgendes Szenario.
Also Tuner A, bringt nen Tuningartikel auf den Markt.
Soweit so gut, Jahre später fangen die Leute an nach dem Gutachten zu fragen. Anfangs gibts das kostenlos.
Dann auf einmal wird die Anfrage größer was auch immer, es kostet dann Geld.
So ern immt also Geld damit ein, aber wieso läss er das Gutachten dann nicht auf aktuellen Stand bringen und nach ISO 9001 prüfen? Diese Prüfung kann ja theoretisch nicht so aufwendig sein wenn ich daran denke wieviel Noname Tuning Gfk Firmen dieses Logo auf der Homepage haben (dürften sie es nicht würde es ruckzuck ne Abmahnung geben in der heutigen Zeit).
Also steht meiner Meinung nach der erhöhte Mitarbeiter bedarf für die Abarbeitung der Gutachtenanfragen im Widerspruch zur erneuten Prüfung der alten Gutachten.
Denn wenn es eine so hohe Nachfrage äbe würde es sich wahrscheinlich betriebswirtschaftlich eher lohnen das Gutachten jetzt wo die hohe Nachfrage ist erneut zu prüfen als später wo kaum Leute noch nachfragen und die Leute die danach fragen eventuell es gar nicht mehr eingetragen bekommen weil die Prüfer dann auf einmal darauf schauen...
Sehr dubios! Also doch nur Geld für die Kaffeekasse. Hoermann hat 100%ig keine hohen Zahlen an Nachfragen für Gutachten, das kann ich mir nicht vorstellen, dafür haben die zu wenig Produkte vertrieben und das dann nur auf dem FIAT Sektor?!
Das heißt also, wenn ich mit ner alten ABE rumgurke dann gibts Ärger wenn der Polizist/Prüfer Ahnung hat von dieser Neuerung oder er drauf Wert legt.
Das nächsten Problem wäre, wenn jemand genauer nachschaut wann wurde denn was mit welchem Gutachten eingetragen...
Ohhh nach dem 1.1.2002 etwa eingetragen mit nem Gutachten von 1989 (wo die ISO 9001 noch gar nicht raus war!) uiuiui...
Der einzige Weg meiner Meinung nach wäre die Eintragung per §21, weil dort könnte man das alte Gutachten als Vergleichgutachten nehmen worauf der Prüfer seine Eintragungstützt, dass sollte relativ sicher sein wenn das Gutachten 100%ig echt ist und nix dran manipuliert wurde.