mist muß nochmal schreiben, hat mich rausgeschmissen....
hallo
das hab ich mal vor 5 jahren recherchiert:
GESETZ - EINTRAGUNG - ZWANGSSTILLEGUNG
lest das mal als basis/allgemeinwissen an.
gutachten/abe:
das problem ist das bei schuldfragen zwar der halter verantwortlich ist, dieser aber die schuld auf den hersteller ableiten kann.
das schriftstück bleibt immer eigentum des ausstellers. auch ist er für produktqualitätssicherung verantwortlich und die haftung bleibt bei ihm.
woher soll man nun wissen ob das gutachten für das von ihm hergestellte teil verwendet wird, als vergleichsgutachten hergenommen wird oder ob jemand die nummer aus dem gutachten einschlägt und das gutachten mißbraucht? klar sind wir alle ehrliche staatsbürger 
weiter bleibt jedem hersteller selbst vorbehalten ob er die gutachten ständig aktualisiert und öffentlich und kostenfrei zur verfügung stellt.
auch ist jedem sein bier wenn er dafür eine schutzgebühr verlangt.
wenn du deswegen bei jenigen nicht mehr kaufen magst ist das natürlich auch dein bier.
der grundsatz ist aber ganz einfach:
kauf bei demjenigen die teile mit gutachten/ABE und basta. ist im kaufpreis mit drinn, suport und ärgerfreies eintragen möglich.
wenn jemand gebraucht was ohne gutachten kauft muß das zusätzliche bezahlen des TG/ABE im kaufpreis mit berücksichtigt werden.
wenn teile keine TG/ABE haben, haben sie am fahrzeug nichts zu suchen oder ein Ingenieur hat über tie tauglichkeit zu entscheiden.
so einfach ists.
wenn jemand zeit hat kann mal nach ISO 9001 und dem VDAT suchen, links und resümierende infos hierzu hier nierderschreiben.
ich hab einblick in die problematik beider seiten. euch will ich dafür sensibilisieren. zu polarisieren und zu wettern bringt gar nichts.
ciao chriss