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    Pressemitteilung des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung vom
    15.03.2010:

    AK Vorratsdatenspeicherung ruft auf zur Teilnahme an Sammel- Verfassungsbeschwerde gegen ELENA

    Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung ruft alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zur Teilnahme an der Sammel-Verfassungsbeschwerden gegen ELENA auf. Dieses Verfahren zum elektronischen Entgeltnachweis ist hochumstritten und gefährdet die Privatsphäre aller Arbeitnehmer in Deutschland. Unter https://petition.foebud.org/ELENA können sich seit heute alle Betroffenen an der Massen-Verfassungsbeschwerde beteiligen, die von den Rechtsanwälten Dominik Boecker und Meinhard Starostik in Zusammenarbeit mit dem FoeBuD e.V. vorbereitet wird.

    "Bei ELENA wurden die vom Bundesverfassungsgericht aufgestellten Grundsätze für die Speicherung sensibler Daten aller Bürger nicht eingehalten. Das betrifft die Sicherheitsstandards, die Verfahrenstransparenz, die richterliche Kontrolle und die Konkretisierung der zu speichernden Daten im Gesetz", kritisiert Rechtsanwalt Starostik. "An erster Stelle sind aber sowohl Umfang als auch Dauer der Speicherung verfassungsrechtlich nicht zu rechtfertigen, denn sie sind unverhältnismäßig".

    Kai-Uwe Steffens vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung erklärt
    dazu: "Mit dem Urteil zur Vorratsdatenspeicherung von Kommunikationsdaten hat das Verfassungsgericht erst kürzlich klar gemacht, dass von anlasslosen Datensammlungen eine große Gefahr für Gesellschaft und Demokratie ausgeht."

    "Übermittelt und auf Vorrat gespeichert werden sensibelste Daten von zig Millionen unverdächtiger Bürger. Diese Daten werden in den allermeisten Fällen nicht einmal benötigt - das Missbrauchsrisiko hingegen ist enorm. Wir gehen davon aus, dass das ELENA-Verfahren insgesamt verfassungswidrig ist. Die Bundesregierung muss das Verfahren sofort stoppen!", ergänzt Florian Altherr vom Arbeitskreis.

    Neben dem Umfang der Datensammlung sind in der jetzigen Ausgestaltung des ELENA-Verfahrens auch die Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts an die Datensicherheit nicht ausreichend umgesetzt. "Es ist völlig unverständlich, wieso alle ELENA-Daten mit einem zentralen Schlüssel verschlüsselt werden" wundert sich der Datenschutzsachverständige Werner Hülsmann und Beiratsmitglied des FIfF e.V.: "Es gibt technische Möglichkeiten, einen elektronischen Entgeltnachweis, der seinen Namen verdienen würde, so zu verschlüsseln, dass er nur mit dem persönlichen Schlüssel des betroffenen Arbeitnehmers entschlüsselt werden könnte."

    Wie bei der Verfassungsbeschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung der Kommunikationsdaten kann wieder jeder Betroffene kostenfrei mitmachen. Betroffen sind alle Arbeitnehmer, Beamte, Soldaten und Richter. Dies ist unabhängig von der Art des Beschäftigungsverhältnisses, weil auch Daten aus Teilzeitarbeitsverhältnissen, befristeten Verträgen oder Mini-Jobs übermittelt werden müssen.

    Mitmachen

    Zum Mitmachen bei der Verfassungsbeschwerde sind lediglich folgende Schritte auszuführen:

    1. Auf https://petition.foebud.org/ELENA die entsprechenden Formulare ausfüllen 2. Anschließend in der erhaltenen Email auf den darin enthaltenen Link klicken 3. Die vorausgefüllte Vollmacht herunterladen 4. Die Vollmacht ausdrucken und eigenhändig unterschreiben 5. Vollmacht per Post sofort an die eingedruckte Adresses senden.

    Die Zeit drängt: Letzter Versendetermin ist der 25.3.2010. Später eintreffende Vollmachten können nur noch symbolisch gewertet werden.
    Die Teilnahme an der Verfassungsbeschwerde ist für die Teilnehmer kostenfrei. Es entstehen uns allerdings Kosten. Deshalb freut sich der FoeBuD sehr über Spenden zur Unterstützung.

    Hintergrund

    Seit dem 1. Januar 2010 sind Arbeitgeber in Deutschland verpflichtet, gemäß dem so genannten ELENA-Verfahren (für den elektronischen Entgeltnachweis) jeden Monat umfangreiche Datensätze über ihre Mitarbeiter an eine zentrale Datenspeicherstelle (ZSS) zu übermitteln. In jedem Datensatz ist eine große Menge persönlicher Angaben über den Angestellten enthalten.

    Neben Name, Geburtsdatum, Versicherungsnummer und Adresse, müssen auch Fehlzeiten, Abmahnungen, mögliches "Fehlverhalten" und nach ursprünglicher Planung auch Streikbeteiligungen übermittelt werden.
    In Freitextfeldern kann der Arbeitgeber seine Einschätzung des Mitarbeiters - auch ohne dessen Wissen - hinterlegen. Diese Daten sollen bis zu fünf Jahre lang gespeichert werden. Betroffen sind alle Arbeitnehmer, Beamte, Richter und Soldaten sowie alle Arbeitgeber, die die Daten ihrer Mitarbeiter übermitteln müssen.

    Oh mann, was ein Mist. Ich denke jeder kann hier mitfühlen.
    Ich habe schon Jahre Angst wegen den Benzinschläuchen. Und ich habe die bis heute nicht gewechselt. Du bist mir ein Ansporn es doch mal zu wechseln.
    Überlege es Dir gut ob Du nicht doch herrichten willst. Du bereust es bestimmt

    kann mir das einer mit elena mal in normalem deutsch erklären steig da net durch

    Seit dem 1. Januar 2010 sind Arbeitgeber in Deutschland verpflichtet, gemäß dem so genannten ELENA-Verfahren (für den elektronischen Entgeltnachweis) jeden Monat umfangreiche Datensätze über ihre Mitarbeiter an eine zentrale Datenspeicherstelle (ZSS) zu übermitteln. In jedem Datensatz ist eine große Menge persönlicher Angaben über den Angestellten enthalten. Neben Name, Geburtsdatum, Versicherungsnummer und Adresse, müssen auch Fehlzeiten, Abmahnungen, mögliches „Fehlverhalten“ und nach ursprünglicher Planung auch Streikbeteiligungen übermittelt werden. In Freitextfeldern kann der Arbeitgeber seine Einschätzung des Mitarbeiters - auch ohne dessen Wissen - hinterlegen. Diese Daten sollen bis zu fünf Jahre lang gespeichert werden. Betroffen sind alle Arbeitnehmer, Beamte, Richter und Soldaten sowie alle Arbeitgeber, die die Daten ihrer Mitarbeiter übermitteln müssen.

    http://vorratsdatenspeicherung.de/ >

    Ja, wieder ein tiefer Einschnitt für uns.
    Und auch wenn es mal soweit kommt, dass das BVG darüber verhandelt. Was mal eingeführt wurde bleibt auch - höchstens abgeschwächt.
    Alleine schon der Gedanke regt mich auf.

    Ich bin mal auf den 2.3 gespannt, wenn das Gericht das Urteil über die Voratsdatenspeicherung verkündet.
    Da entscheidet sich für mich, was ich noch vom Staat zu halten habe.

    Das wird weitreichende Folgen haben.

    Aber nochmal zurück zu Elena. Bin mal gepspannt ob da die 50000 erreicht werden. Würde mich freuen, aber glaube es nicht wirklich. Obwohl gerade einige Gewerkschaften dazu aufgerufen haben.

    Will kein neues Thema aufmachen ;)
    Wer schon bei der Petition mitgemacht hat könnte hier auch mal für stimmen. Geht die meisten von uns was an. (vielleicht sollte man mal ein ePetitionsthread aufmachen *g*)

    Petition gegen Elena

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    Text der Petition

    Der Deutsche Bundestag möge beschließen,
    dass die Vorratsspeicherung gemäß dem 6. Abschnitt des Sozialgesetzbuch IV, §§95 ff. (Verfahren des elektronischen Entgeltnachweises) aufgehoben wird.
    Begründung

    Es werden unzulässig Daten erhoben, die weit über den ursprünglichen Sinn des Gesetzes hinausgehen.
    Zum Beispiel werden Streik- oder Aussperrungszeiten gespeichert, die Arbeitgeber müssen Abmahnungs- und Kündigungsgründe angeben.
    Dem Sinn des Gestzes widerspricht schon der 2 jährige Aufbau einer Datenbank, die auch mit erheblichem Aufwand der Arbeitgeber verbunden ist.
    Von der beabsichtigten Kostenersparnis kann keine Rede sein, es werden millionenfach Daten erhoben, die nie benötigt werden,
    da die meisten Bürger - aus welchen Gründen auch immer - weder Wohngeld, Eltergeld oder Arbeitslosengeld beantragen.
    Nach meiner Meinung wurde mit diesem Gesetz das Recht auf informationelle Sebstbestimmung verletzt.

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    Schade, wir sind wohl die einzigen die hier was machen :(

    Habe eben meine Stimme abgegeben. Bin ja da ja eh angemeldet ;)


    Habe eben einen schönen Eintrag (von Alfa8 ) in dem Petitionsforum gelesen:

    "Allen PKW die bereits einmal in Deutschland zugelassen wurden, bzw die noch zugelassen wird, wurde eine betreibserlaubnis ohne Einschränkungen erteilt. Jeder Alt-FZ-Besitzer hat daher einen Rechtsanspruch auf Besitzstandswahrung. Vor 3 Jahren durfte man mit jedem zugelassenen PKW in die heutigen Umweltzonen hineinfahren. Die Plakettenpflicht darf daher nur für solche FZ gelten, die erst ab 2010 erstmalig in Deutschland zugelassen werden. Hier wird von Seiten der Politik der Bürger regelrecht auf den Arm genommen."

    Perry, es MUSS garnix. Die Letzte die ich mitgemacht habe wurde auch nie richtig verhandelt. Und es war ja die größte Petition die es in Deutschland je gab.
    Denen ist es leider sch... egal was die Leute wünschen.
    Ich möchte nix schlecht reden. Vielleicht mache ich ja auch mit.

    Hat jemand schon was vom neuen Uno Modell gehört.
    Also nicht die Zeichnungen von 2007....

    Ich habe hier eben was von einem Arbeitskollegen bekommen

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    Zastava: Uno after Punto?

    9.12.2009 15:01:00 | Powered by PressCut
    According to information which have still not been confirmed by Italian Fiat, Fiat plans to start the production of a modified model of Fiat Uno, together with the production of Fiat Punto. Zoran Mihajlovic, the head of the Zastava trade union and the member of the board of directors, says the new Fiat Uno will be based on the Fiat Panda platform.

    Mihajlovic also says that Fiat has no plans of giving up the business in Serbia. Fiat intends to install new equipment in 2010, which will increase the automobile production to approximately 250,000 a year.
    (Danas, Novosti )

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