Beiträge von Benbert

    Zitat

    Original von UnoTurbo
    Sieht schonmal gut aus, mit dem Nummernschild lässt ja, oder? Wenn ja kannste dann mal bild machen mit schild, wenn´s mal lackiert ist? Denn ich überleg mir auch schon des oben zu lassen (will die original Stoßstange nicht kaputt machen :D )

    Die Meinungen gehen da sehr auseinander.
    Einige meinen das ihrem Uno das Nummernschild in der Stoßstange besser steht.

    Andere meinen (Ich auch) das es an der Heckklappe gut passt.

    Ich werd es so lassen, da es mir so gefällt

    So mal ein Mini Update.
    Hab heute bei strömenden Regen mit derMichaTM mal meine bearbeitete Heckklappe verbaut :D

    Mir gefällt die Klappe so. Meinungen sind erwünscht.
    Dannach ging es an Micha sein Uno weiter. Mal schauen ob ich sein Thread finde für die Bilder. :bier:

    Zitat

    Original von UnoTurbo
    ... , darf man überhaupt eine Sirene auf dem Dach haben (wenn möglich blaue), hatte sowas auch schon als show in Planung :D .

    Blaue Sirene? :lol: :lol: :lol: :lol: :lol: :lol: :lol:

    Wenn dann Blauesblinklicht mit Martinshorn :lol:


    Ich darf es dienstlich :D :tongue:
    Sonst gilt in der StVO:

    §35 Sonderrechte

    (1) Von den Vorschriften dieser Verordnung sind die Bundeswehr, die Bundespolizei, die Feuerwehr, der Katastrophenschutz, die Polizei und der Zolldienst befreit, soweit das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist.

    (1a) Absatz 1 gilt entsprechend für ausländische Beamte, die auf Grund völkerrechtlicher Vereinbarungen zur Nacheile oder Observation im Inland berechtigt sind.

    (2) Dagegen bedürfen diese Organisationen auch unter den Voraussetzungen des Absatzes 1 der Erlaubnis,

    1.

    wenn sie mehr als 30 Kraftfahrzeuge im geschlossenen Verband (§ 27) fahren lassen wollen,
    2.

    im übrigen bei jeder sonstigen übermäßigen Straßenbenutzung mit Ausnahme der nach § 29 Abs. 3 Satz 2.

    (3) Die Bundeswehr ist über Absatz 2 hinaus auch zu übermäßiger Straßenbenutzung befugt, soweit Vereinbarungen getroffen sind.

    (4) Die Beschränkung der Sonderrechte durch die Absätze 2 und 3 gelten nicht bei Einsätzen anläßlich von Unglücksfällen, Katastrophen und Störungen der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung sowie in den Fällen der Artikel 91 und 87a Abs. 4 des Grundgesetzes sowie im Verteidigungsfall und im Spannungsfall.

    (5) Die Truppen der nichtdeutschen Vertragsstaaten des Nordatlantikpaktes sind im Falle dringender militärischer Erfordernisse von den Vorschriften dieser Verordnung befreit, von den Vorschriften des § 29 allerdings nur, soweit für diese Truppen Sonderregelungen oder Vereinbarungen bestehen.

    (5a) Fahrzeuge des Rettungsdienstes sind von den Vorschriften dieser Verordnung befreit, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden.

    (6) Fahrzeuge, die dem Bau, der Unterhaltung oder Reinigung der Straßen und Anlagen im Straßenraum oder der Müllabfuhr dienen und durch weiß-rot-weiße Warneinrichtungen gekennzeichnet sind, dürfen auf allen Straßen und Straßenteilen und auf jeder Straßenseite in jeder Richtung zu allen Zeiten fahren und halten, soweit ihr Einsatz dies erfordert, zur Reinigung der Gehwege jedoch nur, wenn das zulässige Gesamtgewicht bis zu 2,8 t beträgt. Dasselbe gilt für Fahrzeuge zur Reinigung der Gehwege, deren zulässiges Gesamtgewicht 3,5 t nicht übersteigt und deren Reifeninnendruck nicht mehr als 3 bar beträgt. Dabei ist sicherzustellen, daß keine Beschädigung der Gehwege und der darunterliegenden Versorgungsleitungen erfolgen kann. Personen, die hierbei eingesetzt sind oder Straßen oder in deren Raum befindliche Anlagen zu beaufsichtigen haben, müssen bei ihrer Arbeit außerhalb von Gehwegen und Absperrungen auffällige Warnkleidung tragen.

    (7) Messfahrzeuge der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (§ 66 des Telekommunikationsgesetzes) dürfen auf allen Straßen und Straßenteilen zu allen Zeiten fahren und halten, soweit ihr hoheitlicher Einsatz dies erfordert.

    (8) Die Sonderrechte dürfen nur unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgeübt werden.

    Zitat

    Original von UnoTurbo
    Und ihr habt schon Recht mit den Kiddies, kaum Schein haben und meinen sie wären es. :D

    Ich kratz die dann immer vom Asphalt X(
    Sollten eher mit nem 45 langsam anfangen und nicht gleich nen Turbo nehmen.

    Schade ums Auto und um die Angehörigen :maul:

    Wir haben hier noch nen alten S2 stehen das letzte Stage Kit brachte zarte 450Pferde auf dem Prüfstand und da geht noch mehr:bla: :bla: :bla:

    Nur wer mitfahren will sollte ne Halskrause tragen :))