Wichtige Frage zum Saisonkennzeichen

  • Hallo


    Habe zu der Sache in der Suche nichts gefunden . Also meine Frage . Wenn ich ein PKW von Z.B. Oktober bis März mit einem Saisonkennzeichen anmelde , muss ich dann für die verbleibende Zeit von April bis September ein anderes Auto Zulassen ? Es geht darum das meine Frau eigentlich nur über den Winter ein Auto braucht da sie im Fühjahr und Sommer Motorroller ( 50er ) fährt.


    Wenn jemand da was weiss würde mich das freuen.


    Gruss Ragman

  • Nein, brauchst Du nicht. Aber das Auto sollte mindestens 5 Monate angemeldet sein, damit der Rabatt weiterhin sinkt. So ist das bei mir die letzten Jahre gelaufen.

  • DANKE LEUTE !!!! :) Echt Top so schnelle Antworten . Hat mir echt geholfen :anbet: Nun darf sich jeder ein :bier: nehmen .


    Gruss Ragman

  • Hallo


    Ist klar . Die Laterne wo der parken könnte ist auf einen Privatgekände . Habe aber auch eine Garage .


    Gruss Ragman

  • Rechne es aber erst mal aus ob es sich wirklich lohnt, bei einem Auto mit Euro 2 und 1 Liter Hubraum sparst du gerade mal 30,40€ im Jahr an Steuern. Je weniger Hubraum oder neuere Abgasnorm desto geringer fällt da die Ersparnis aus. Viele Versicherungen haben zwar auch Angebote für Saisonanmeldungen, aber bei meinem Turbo spare ich da gerade mal 40€/Jahr. Die Versicherungen rechnen nämlich nicht exakt die Monate heraus an denen das Auto nicht angemeldet ist!!!


    Wenn man ein reines Winterauto hat, wo man zu 100% im Sommer darauf verzichten kann ok. Aber ob deine Frau bei jedem Wetter mit dem Roller fahren kann und will?! ;)

  • Das ist klar, aber ich bezog das jetzt rein auf Haftpflicht. Da man das Auto sowieso auf privatem Grund abstellen muss, ist es da auch relativ unwahrscheinlich dass man eine Haftplfichtabdeckung braucht. Es sei denn man stellt das Auto auf einem Hang mit 25% Gefälle ab ;)