WER hat schon mal Erfahrungen mit der Beschlagnahmung von Fahrzeugen

  • Hi Jungs und Mädels,


    hat das oben genannte Thema schon einer von Euch durch?
    Die Cops haben heute mein Auto beschlagnahmt ,begründung:
    "bauartveränderung", der witz ist alles ist eingetragen oder abe's sind vorhanden. Aber der herr Polizeikommissar wollte garnet erst schauen ob es eingetragen ist.
    Wer kann mir helfen???
    Gruß Peter

  • Kenn nur das Gequatsche aus anderen Foren.
    Gehe bitte schnellstmöglich zum Anwalt und lasse dich beraten! Eventuell Formfehler vn der Polizei können da ne Menge Geld sparen falls doch was ist und die finden was wenn sie wollen!

  • Naja morgen werde ich erstmal mit dem staatsanwalt quatschen und dann meine rechtschutz anrufen, ich könnte kotzen, diese spinner hier gehen mir allmählich auf den sack

  • Ruf erst Anwalt an, dann mit dem zum Staatsanwalt.


    Ich weiß nun das das Abschleppen gut Geld kostet und für das TÜV Gutachten wollen die Jungs auch noch gut Geld haben, das könnte richtig teuer werden!

  • Jo , naja maorgen gibt es ´neue infos,
    falls euch noch etwas einfällt schreibt einfach, da ich heute deswegen nicht zur arbeit kam(nahctschicht) werde ich wohl öfter vorbeischauen.
    Gruß Peter

  • Verkehrsportal.de oder Google mal.


    Soviel ich weiß dürfen die das Auto nur mit Zustimmung Beschlagnahmen und auch nur wenn der Wagen eine Verkehrsgefährdung sei?!


    Aber wie gesagt ist alles hören sagen, deswegen Anwalt!

  • .....assis....mehr sag ich net 8)


    wennst scho alles eingetragen hast und die net die papiere sehen wollen dann iss des scho eine frechheit, aber naja manche können sich ja viel rausnehmen :rolleyes:


    also ich hab gedacht vom hörensagen können dich auffordern dich zu einen gutachter zu begleiten wenn dieser nicht mehr als 5 oder 10 kilometer entfernt ist( ?( ) ist dies nicht möglich bekommt man einen termin zum vorfahren , bei einer verkehrsgefährdung kann die benutzung des fahrzeugs vorrübergehend untersagt werden (dürfen nicht stilllegen) also hab ich des mal so mitbekommen ... aber bitte nicht auf solche aussagen anlehnen! :D wer weiß was stimmt :bier:

  • Die vorübergehende Wegnahme eines Fahrzeuges bedeutet einen Eingriff in das Grundrecht der Eigentumsgarantie gemäß Artikel 14 GG. Ein Eingriff in ein Grundrecht bedarf immer einer konkreten gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage, also einer Regelung im Gesetz, welche den Eingriff im konkreten Fall zulässt. Dieser Aspekt wäre ggf. bei entsprechenden Maßnahmen den Polizeibeamten vorzuhalten.


    Die Ordnungsbehörden sind nur dann berechtigt ein Fahrzeug sicherzustellen, wenn nachweislich ein oder mehrere Teile des KFZ als gestohlen gemeldet sind. Selbst erhebliche technische Mängel wie defekte Bremsanlage, abgefahrene Reifen oder nicht funktionierende Lichtanlagen berechtigen die zuständigen Behörden nur dazu, den Betrieb des KFZ vorübergehend zu untersagen.


    Bei allen anderen vermeintlichen Mängeln - dazu zählen auch defekte oder angeblich zu laute Auspuffanlagen - kann die Polizei lediglich einen Mängelbericht nach § 17 StVZO ausstellen, der in einer angemessenen Zeit (1-2 Wochen) zu überprüfen ist.


    Das (offiziell nicht erhältliche) Polizeihandbuch sagt hierzu:
    Besteht Anlass zu der Annahme, das ein KFZ den gesetzlichen Anforderungen nicht entspricht § 49 StVZO, so ist der Führer des KFZ auf Weisung der Polizei verpflichtet den Schallpegel im Nahfeld feststellen zu lassen. Liegt die Messstelle nicht in der Fahrtrichtung des KFZ, so besteht die Verpflichtung nur, wenn der zurückzulegende Umweg nicht mehr als 6 km beträgt.
    Die Angabe der Fahrtrichtung liegt ja nun beim Fahrer!! Ein Umweg von maximal
    6 Kilometern zu nächsten Messstelle wird die Ausnahme sein. Ein von einem amtlich anerkannten Sachverständigen (aaS) nach § 21 StVZO oder § 19.3 StVZO abgenommenes Fahrzeug, welches von der Zulassungsstelle eine Betriebserlaubnis erhalten hat (man besitzt gültige Fahrzeugpapiere), hat eine Bestandsberechtigung und darf nicht aus irgendwelchen scheinheiligen Gründen oder mit vorgeschobener Verkehrsunsicherheit beschlagnahmt und eingezogen werden.
    Also: Ausdrucken und ins Handschuhfach legen :)

  • Also das se papiere etc net anschaun wollten is Typisch Bullerei .... hmmm also so weit ich weiß dürfen sie einfach dein Auto mitnehmen solang sie einen Treffenden grund haben ( da sie deine ABEs aber net anguggt ham ham se für den augenblick einen ) und naja acki hat recht kann richtig teuer werden!


    Bei weniger schlimmen sachen bekommst ne mündliche verwarnung und musst vorfahren!


    das 1. kostet dick geld und kann ein richtiger krampf werden sag ich dir

  • glaub mir wenn die bei dir so faul udn dumm sind wie in bayern prost und bei mir wars nur ein Roller und kein auto ( die ham 2 wochen gebraucht um des teil in alle teile zu zerlegn die wixxer)

  • Armes Deutschland.bei uns sind Sie auch weider in Bündeln unterwegs.Es wird Sommer.
    Und noch sinds paar Tage und mein Kleiner darf wieder auf die Strasse.
    Ich bin da relativ froh das sie bei uns nicht ganz so schlimm sind

  • Naja ich war/bin ja Rollerfahrer da is des noch schlimmer is scho routine alle 2 wochen mal ne kontrolle *kotz*


    aber schlaf dich aus witti wird ein anstrengender Tag wern wenn du dich mit denen Rumschlägst!


    ps : wenn sie dein auto zerlegn lassen wenn sie sagn da is was bauen sie es nimmer zam =/

  • Zitat

    Original von Sniggers
    aber schlaf dich aus witti wird ein anstrengender Tag wern wenn du dich mit denen Rumschlägst!


    Man merkt das du ihn nicht persönlich kennst :D :D :D


    Der Ausdruck von diesem Polizeihandbuch, naja... davon halte ich nichts aber bei pagenstecher.de o.ä. Seiten dürfte es genügend Leute geben die sich auskennen :D

  • So Männers,
    die ersten Info's die ich bekommen habe, nachdem telefonate mit Staatsanwaltschaft und Polizei geführt wurden:
    - fehlende Motorhauben- Dämmmatte
    - Lenkrad
    -Felgen und Reifen
    -Kotflügel (die grauen Stellen ) ;)
    der Wagen ist schon beim Prüfer, ich bekomme angeblich heute noch bescheid.
    Gruß Peter

  • ist es ja auch, bloß die dämmmatte ist nicht ausgetragen, da ich nicht einmal wusste dass da eine war, loooooool. naja den rest erfahre ich nachher.
    Gruß Peter

  • Dämmmatte brauchste nur wenn du nen Sportluftfilter drin hast, jedoch steht sowas dann im Gutachten drin.


    Falls du einen hast und der eingetragen ist und du nen Auspuff mit EWG-Erlaubnis hast, hast du ein Problem.