WER hat schon mal Erfahrungen mit der Beschlagnahmung von Fahrzeugen

  • als kleine info für die schweizer.


    tieferlegung ist generell auf 4cm begrenzt.
    aber....................................... :D:D:D
    gemessen wird am höchsten punkt der Karosserie, ( wenn überhaupt gemessen wird) und das wäre beim uno dann in etwa die hintere dachkante. also kann er vorne ruhig 60 mm oder mehr runter, solange nichts streift usw. und zu den federn ein zertifikat vorhanden ist geht das.


    gibt dann einfach eine weitere allgemeine bedingung, das fahrzeug darf auf flachem gelände, bei abgelassener luft aus allen reifen ( vollbescheuert !!) nirgends den boden berühren.


    ist dann aber auch wieder gummiparagraph, denn es ist nicht definiert was für räder drauf sein müssen, also 15 zöller mit 195/45 drauf, und dann sollte das locker passen. da kannst du dann im nachhinein wieder 13 zöller mit geringem querschnitt drauf machen, das dir das ding überall hängen bleibt, aber da schauen sie dann wieder nicht drauf. Ich könnte manchmal jedem dieser schlauen heinis ins hemd kotzen.


    den meisten (deutschen) hier kommt das wohl alles etwas kompliziert vor, aber ihr könnt euch gar nicht vorstellen welche "fickerei" bei uns auf der MFK ( Tüv) manchmal losgeht, wenn etwas nicht original ist. deshalb muss man halt manchmal etwas bescheissen um zum ziel zu kommen.
    von daher beneide ich euch um euer gesetz. 1.6er turbo z.B. kannst du offiziell in der schweiz vergessen. da bräuchten wir eine bestätigung von FIAT !!! damit der Motor in dem Uno betrieben werden darf.
    und Fiat schert sich sowieso einen dreck um solche dinge.....


    es grüsst : *einerderandauernschikaniertwirdbeimtüv(mfk)undirgendwannmitnerknarredahingeht*


    ;)

  • 1.6er Turbo kannste in Deutschland auch vergessen. Abgasgutachten ist der 1. Schritt... sind schonmal paar tausender Weg. Dann muss noch geschaut werden ob die Karosse das alles mitmacht und und und...