Fahrwerk-Tiefste Stelle.Wie tief sind Eure Unos

  • Nur mal ne Frage wer den tieftsen Uno hat.
    Welche Bodenfreiheit hat euer Uno.
    Also Tiefste Stelle vom Spoiler oder Stosstange und vom Kat bis zum Boden.
    Habt ihr schon mal Probleme damit gehabt(Polizei,Gehsteig)
    Ist Egal ob Schraub oder normal Federn oder Komplettfahrwerk.
    Gebt mal die Werte an,gemessen.

  • ich glaube da müsste man einen andern punkt zum messen nehmen, denn viele haben eine andere stosstange, spolerlippe usw. und höher gelegten kat.


    aber mit der orig. 2er stosstange hab ich momentan genau 9.5cm, ohne motor usw.


  • (danke gerald für das bild)


    die tiefsten punkte sind unter den motorvarianten und baujahren unterschiedlich.
    wichtiger und problematischer ist allerdings die freigängikeit von achs-/lenk- und antriebsteilen zu tragenden karrosserieteilen.


    >editiert


    ciao chriss

  • also ich hab keine ahnung ich hab auch kein bild momentan aber bei meiner freundin vor der haustür muss ich fast immer weinen weil ich mit der turbostoßstange den bordstein hochschram ;( aber es geht net anders 8)


    aber dafür hab ich des hier und daran herkennt man warum diese stoßstange noch nicht drauf ist ;) :D:D:D:D

  • Hi,


    also laut Dekra -utachten max.4 cm bis zum kat und somit nicht mehr fahrtüchtig:/


    @chriss


    wie schaffst du es nicht von den Cop's an den pranger gestellt zu werden?


    Gruß Peter

  • Zitat

    Original von ptwittmann
    @chriss


    wie schaffst du es nicht von den Cop's an den pranger gestellt zu werden?


    das ding iss einfach genial das muss so sein denken die sich dann :D

  • Acki,
    darum geht es nicht sondern das allg. , laut aussagen mehrerer prüfer, die ich in meinem "prozess" konsultiert habe, sagten ab 7 cm wird alles stillgelegt, zwecks fahrbahn beschädigung etc.


    egal das thema ist ja zum glück durch



    Gruß Peter


  • Fahrbahnbeschädigung???
    Denke mal eher die beschädigt dein Auto-->Anzeige machen :D
    Es gibt keine Mindest bodenfreiheit

  • Zitat

    Original von unopepe
    vom Kat bis zum Boden.


    da habe ich genau 0,0cm

    Zitat

    Original von unopepe
    Habt ihr schon mal Probleme damit gehabt


    das Problem ist, das ich so keinen Meter fahren kann
    :D

  • Zitat

    Original von ptwittmann
    Acki,
    darum geht es nicht sondern das allg. , laut aussagen mehrerer prüfer, die ich in meinem "prozess" konsultiert habe, sagten ab 7 cm wird alles stillgelegt, zwecks fahrbahn beschädigung etc.


    Nach welchem § kommen die 7 cm Zustande?

  • Also ich hab mit meinem scheinbaren 60 mm Fahrwerk (das aber nie 6 cm gekommen ist), meiner original Frontstoßstange und der Golf 2 Lippe 8 cm zum Boden und der Kat hat keine 5 cm mehr aber das wird nochmal genau nachgemessen. Aber ich muß sagen das es noch absolut alltagstauglich ist. Komme in Tiefgaragen und Parkhäuser ohne Probleme rein. Bilder folgen noch.



    fiat-uno-ig.de/attachment/1893/


    In diesem Sinne


    Euer Python

  • also der tüv sagt der landesbezirk arnsberg hat sich auf eine mindestbodenfreiheit von 7cm GEEINIGT!


    es gibt tatsache keine gesetzliche mindestbodenfreiheit.
    somit auch keine rechtliche grundlage vor gericht.
    ist es eingetragen, ist es in ordnung.

  • Hmm ich habe bei mir mal nachgemessen gehabt die Lichtaustrittskante und da war noch bissel Platz bei 60er PowerTech ist das ist tiefer als mein 60er InterAlloy.


    Und zu der Einigung des Landesbezirk... heißt das jetzt wenn ich weniger Bodenfreiheit habe das ich in dem einen Bezirk legal und im anderen illegal unterwegs bin? Also das ich der Willkür des Bezirks ausgesetzt bin? ?(


    Ach ja, die Ferrari's haben ne Sonderzulassung, genauso wie US-Importe z.b. denke ich mal.

  • Zitat

    Original von Perry
    macht euch mal Gedanken über die Scheinwerferhöhe.. ;) Denn dort ist der Knackpunkt


    Ja, der Paragraph gilt aber auch nur für Fahrzeuge die nach 1988 zugelassen wurden, somit hat Chris damit schonmal kein Problem :)


    Im §50 (3) der StVZO steht dazu: „Bei Scheinwerfern für Abblendlicht darf der niedrigste Punkt der Spiegelkante nicht unter 500 mm[betragen]“


    In §72 jedoch steht: „§ 50 Abs. 3 Satz 2 (Anbauhöhe der Scheinwerfer)
    tritt in Kraft am 1. Januar 1988 für die von diesem Tage an erstmals in den Verkehr kommenden Kraftfahrzeuge. Für Kraftfahrzeuge, die vor diesem Tage erstmals in den Verkehr gekommen sind, gilt § 50 Abs. 3 in der vor dem 1. Dezember 1984 geltenden Fassung.“


    --> Für Fahrzeuge,die vor dem 1.1.1988 zugelassen wurden keine Mindestscheinwerferhöhe.


    Viele Grüße,
    Gerald