TÜV Rückdatierung usw. usf.

  • Zitat

    Original von chriss-bellas
    ich habe noch einen "der dicke hund" artikel vom herbst im kopf, wo jemand ein motorrad über 10 jahre nicht abgemeldet und in der scheune vergessen hat. er hat eine ordnungswidrigkeit + strafe wg. HU-überziehung bekommen...... rückwirkend!


    Hast du den Artikel noch? Kannst du ihn abscannen oder abfotografieren und ihn mir mailen?


    Gruß Perry

  • In der aktuellen Ausgabe ist auch so ein Fall drin.
    Mädel ruft Motorradfreak an, Moped steht ewig im Schuppen, mach smal TÜV fertig.
    TÜV 8 Monate abgelaufen. Er es auf'n Anhänger gepackt und heim gefahren.
    Ihn die Polizei angehalten und 2 Punkte und 80 Euro Strafe oder so reingedrückt. Da meinte er, da hätte er ja gleich selbst das Ding fahren können.

  • Den Artikel hab ich auch gelesen. Sowas nen ich Beamtenwillkür! Da das Motorrad ja nicht selber gefahren ist war es ja nur Transportgut. Hätte er die Kennzeichen abgemach, wäre es ja auch nicht fahren ohne BE gewesen.


    Wenn du 24 Monate über der HU bist, bekommst du in der Regel 1 Monat. Wenn du dann nochmal bezahlst, bekommst du ganze 2 Jahre.


    Wenn das Fzg. abgemeldet ist, bekommst du immer 2 Jahre. Das mit dem Zurückdatieren beim abgemeldetem Fzg. war nur ein Gesetzesvorschlag von nem Bürokraten.


    Gruß Max.

  • Ist bei mir net anders,wobei ich ja Saison hab und wenn der Tüv im März fällig ist,ich aber erst im April fahren darf und dann zum Tüv fahr wird nix rückdatiert.
    Sprich zwei Hajre. Kann ja net im März zum Tüv wenn er erst ab April versichert ist

  • Zitat

    Original von unopepe
    Kann ja net im März zum Tüv wenn er erst ab April versichert ist


    Ist so geregelt das du beim Saisonkennzeichen den ganzen Monat wenn er wieder fahren darf Zeit hast für TÜV wenn er im Zeitraum wo er abgemeldet war (durch's Kennzeichen bedingt) seinen HU Termin gehabt hätte :)