Fragen zu Kurzzulassung

  • Kann ich ein Auto mit Kurzzulassung fahren auch wenn er eigentlich zugelassen ist aber halt keinen tüv/asu mehr hat. Konnte auf der seite von der zulassungsstelle dazu nix finden.

  • Ja geht, aber es gibt dann kein Geld von der Versicherung wieder (also du bleibst auf den Kosten sitzen).


    Haribo ist so damals nach Geiselwind gefahren.

  • ...ja geht auch ohne tüv und au und die karre ist auch versichert...


    5 tage waren mit steuer + versicherung + schilder ca. 100 €

    das wichtigste ist, man darf nicht aufhören zu fragen!

    bild5h.jpg


    - Der Vorteil der Klugheit besteht darin, daß man sich dumm stellen kann. Das Gegenteil ist schon schwieriger.
    - Oder aktuell frei nach Daniela Katzenberger: "Sei schlau, stell dich dumm".

  • Zitat

    Original von pie
    wie geld von der versicherung? in einem schadensfall?


    Wenn das Fahrzeug abgemeldet ist und du es anmeldest bekommst du die Kosten für die das "Überführungskennzeichen" erstattet, bis auf die Schildergebühren. Jedoch muss es dann bei der selben Versicherung gewesen sein.

  • Also ich möchte nichts falsches behaupten, aber ich meine das auf den Schein den man zu den kennzeichen bekommt drauf steht ,dass das Fz Straßenverkehrs tauglich sein sollte!!!!???? Aber in der regel machen da die Grüne nicht blöd. Bei uns zu mindest...... ?(

  • Zitat

    das Fz Straßenverkehrs tauglich sein sollte!!!!????


    dachte licht, bremse müssen funktionieren :D


    oder waren das die roten kennzeichen ?(

  • No is alles wurscht.
    Licht und Bremsen... man sollt halt auch keine Teile verlieren beim Fahren und nen Auspuff sollt halt auch mehr oder weniger dran sein...

  • Zitat

    Original von Acki
    No is alles wurscht.
    Licht und Bremsen... man sollt halt auch keine Teile verlieren beim Fahren und nen Auspuff sollt halt auch mehr oder weniger dran sein...


    Wenn dies alles eingehalten wird, dann ist er ja verkehrs tauglich :D:D:D

  • HUK coburg versicherung für TZ 50,-€
    gibt genug zweigstellen wo man mal schnell hinfahren kann. rechnung kommt nach 2 monaten.
    zulassungsstelle 10,50€
    schilder je nach region: bambérg stadt 15€, Fürth 35€ ;( für die wegwerfschilder.


    kommst damit am samstag ? :D

  • Kannst ohne Kennzeichen zur Zulassungsstelle fahren solange du den kürzesten Weg nimmst.
    Eben so sind fahrten zum TÜV erlaubt (ohne TÜV bekommt man normal keine Zulassung...).

  • Wenn man so könnte zum Tüv fahren, dann bräuchte man keine Kurzzeitkennzeichen mehr. Dafür sind die da, damit man zum Tüv kommt. Wenn man dann Tüv hat, kann man richtig zulassen. Alles andere ist nicht zugelassenes Fahren ohne Versicherungsschutz.
    Gerd

  • Ich kenn das anders, es heißt ja nicht umsonst Überführungskennzeichen.
    Versicherungsschutz sollte man auf der Fahrt zum TÜV oder Zulassungsstelle haben wenn man die Karte von der Versicherung dabei hat.


    Wenn die Öffnungszeiten das Problem sind ab zum nächsten Autohaus, die fahren öfters mal zur Zulassungsstelle bzw. kennen einen "Dienst" der solche Fahrten erledigt.

  • Also zur Zulasungsstelle hab ich mal gehört, daß das ginge, aber natürlich nur mit der Deckungskarte. Zum Tüv ohne Nummern ist mir neu. Dann würden ja ohne Ende Autos ohne Nummer rumfahren. Das hab ich bei uns noch nie gesehen/gehört. Ich glaub im Gesetz steht auch drin, daß ein Schild drauf sein muß, also mit Zulassung. Sonst könnte ich ja mit einem nicht zugelassenen Auto rumfahren. Einfach eine Deckunsgkarte in Auto legen und ab. Und wenn mich einer kontolliert: ja ich fahre gerade zum Tüv (also ich evtl. gerade in Berlin oder so). Müßte ich wissen wo das alles im Gesetzt steht. Ich glaub es nicht, daß es so geht.
    Gerd

  • Zitat

    ja ich fahre gerade zum Tüv (also ich evtl. gerade in Berlin oder so)


    auf dem dirketestem weg von dir daheim zum nächstliegensten tüv ;)