Fragen zu Kurzzulassung

  • Zitat

    Original von Milan0


    auf dem dirketestem weg von dir daheim zum nächstliegensten tüv ;)


    So hab ich es auch im kopf!!!! Hab ich mal mit mein Motorrad gemacht!! Versicherungskarte holen und dann einfach zu tüv fahren!! Hat mir damals meine Versicherung so bestätigt.....

  • Zitat

    Original von Acki
    Ahh stimmt... :D
    Also auch nix mit Kennzeichen selbermalen... lol


    Ich weiß jetzt nicht obs 100% ganz legal war,aber ich bin schon mit "selbstgemalten" Kennz. und ner Doppelkarte aufs LRA zum zulassen gefahren :D!
    Sollte halt die gleiche Nummern-Zahlenkombi auf den selbstgemalten sein,wie das letzte entwertete Kennz.(das ich leider nimmer hatte).
    Bin damals sogar den Sheriff´s auf´m Parkplatz vor der Zulassungsstelle begegnet,die haben zwar geschaut,aber nicht sgesagt:D:D:D!

  • Zitat

    Original von chriss-bellas
    aber mädls, ihr müßt schon die alten schilder drannmachen. auch wenn die entwertet sind.


    ganz OHNE kennzeichen is blöd und auch so nicht erlaubt.


    Yes, genau so ist das!!!!

  • selbstgemalte dürfste verwenden wenn du abschleppst und dann ein karton mit dem kennzeichen vom zugfahrzeug aufs abzuschleppende fahrzeug klebst ;)

  • Kann ich ein Auto mit Kurzzulassung fahren auch wenn er eigentlich zugelassen ist aber halt keinen tüv/asu mehr hat. Das war die Frage von pie.


    Wenn das Fahrzeug Zugelassen ist und der Tüv/ AU Abgelaufen ist, warum den Kurzzeitkennzeichen? Das Fahrzeug ist doch weiterhin Versichert.
    Zu den Kurzzeitkennzeichen folgendes, die Kurzzeitkennzeichen verwendet man für Überführungsfahrten, für Fahrten in die Werkstatt oder zum Tüv, wenn das Fahrzeug Abgemeldet / Stillgelegt ist. Zulassung bekommt man nur wen das Fahrzeug Tüv und AU hat, wen der Tüv und die AU nicht Älter als 3 Monate ist muss man mit dem Fahrzeug auch nicht bei der Zulassung Vorfahren. Selbstgemachte Nummernschilder sind nicht Erlaubt.


    Pie wenn dein Uno Zugelassen ist dann fahr zum Tüv oder zu einer Werkstatt und las Tüv und AU machen, und fertig, und wenn er Abgemeldet ist, hol dir die Kurzzeitkennzeichen las Tüv und AU machen, und las ihn dann wieder zu.

  • Was heißt eigentlich? Zugelassen heißt: er darf fahren zum Tüv. Allerdings riskiert er ein Knöllchen. Die Frage ist auch, wie lange der Tüv abgelaufen ist. Über 3 Monate wird meist sofort stillgelegt. Aber ohne Tüv enstpricht das Ganze wohl auch nicht mehr den bedingungen der Zulassung und der Versicherung (von wegen verkehrstauglich).
    Ein selbstgemaltes Kennzeichen auf ein nichtzugelassenes abgeschlepptes Auto ist mit Sicherheit nicht zulässig. Es ist in keinster Weise versichert und so eins im öffentlichen Straßenverkehr zu bewegen ist nicht zulässig.
    Gerd

  • so haben wir ein fahrzeug von uns daheim schon zur werkstatt geschleppt und vorher aber die polizei gefragt. die meinten des geht so in ordnung. evtl aber auch nur weil es kein weiter weg und wir hier auf dem land wohnen ;)

  • Ein Hänger ist ja normal auch versichert. So ein Auto nicht. Die haben da wohl wirklich eine Auge zugedrückt. Ein anderes Beispiel: ich hatte ein Auto nicht mehr versichert (zum neuen Jahr), weil es über Monate stehen würde wegen Umbau, auf Privatgelände. Im März bekam ich ein Schreiben, ich sollte eine Versicherung vorlegen oder in 3 Tagen abmelden. Am 2. Tag kamen sie vorbei und machten eine Zwangstilllegung. Ich sollte dann dick Geld zahlen dafür. Reststeuern wurden einbehalten. Ich bemämgelte, daß sie ja nach 2 Tagen schon kamen, obwohl ich 3 Tage Zeit hatte. Sie meinten, ich hätte ja am ersten Tag kommen müssen. Und das Auto hätte ja auf die Straße rollen können (rein fiktiv) und somit hätte ich es versichern müssen. So, nach fast 5 Jahren juristischem Weg hab ich unerwarteter Weise doch noch Recht bekommen. Bzw. es wurde ein Vergleich. Ich mußte dann nur noch ca. 15 E. zahlen als Anteil der Kosten fürs erste Schreiben. So viel in Sachen angemeldet und nicht angemeldet und versichert...... Es gibt ja das Pflichtversicherungsgesetz was vorschreibt, daß jedes Fahrzeug, was im öfftl. Verkehr bewegt wird, auch versichert sein muß. Die Behörde hat in meinem Fall einfach behauptet, daß ich das Fahrzeug ohne Versicherung im öfftl. Verkehr bewegt hätte und hat dies bis heute nicht bewiesen. Es ging ja auch nicht. Ich hätte das Auto müssen per Hand schieben, weil kein Motor drin war... Es wurde dann behauptet, es sei ja zugelasen gewesen und damit hätte ich es ja im öfftl. Verkehr bewegen können und deswegen hätte es müssen stillgelegt werden und deswegen müßte ich alle Kosten tragen....
    Gerd

  • Also ganz klar: Ein Fahrzeug das auf Öffentlichen Straßen Steht oder Fährt, muss Versichert, der STVZO entsprechen und Zugelassen sein. Auf Privat Gelände ist das nicht der fall, sonst müsste ja jeder TW und jedes Formel Fahrzeug auch eine Straßenzulassung haben.
    Wenn die Versicherung besteht und der Tüv mehr als einem Monat Abgelaufen ist, Riskiert man immer einen Knollen, und mehr als 3 Monate abgelaufen wird Zwangsstillgelegt ist nicht richtig, Vorrausgesetzt das die Versicherung besteht, Zwangsstillgelegt wird ein Fahrzeug nur wenn keine Versicherung besteht, ich kenne Leute die sind schon mehr als ein Jahr über dem Tüv Termin gewesen, weil das Fahrzeug in der Garage Gestanden hat, sind dann zum Tüv Gefahren und haben Tüv und AU bekommen und Fertig. Und noch mal, selbst Gebastelte Kennzeichen sind Verboten.
    Es ist aber totaler Blödsinn wen mein Fahrzeug Versichert und Zugelassen ist, der Tüv und die AU Abgelaufen ist, das ich mir dann ein Kurzzeitkennzeichen hole und zum Tüv Fahre.

  • Also ich hatte die Versicherung selbst gekündigt (ich wechsle ja immer zum Jahreswechsel auch die Vers.), aber das Auto nicht abgemeldet, weil ich es nach paar Wochen eigentlich wieder fahren wollte. Dann hätte ich neu versichert. Aber so schnell ging es nicht und die alte Versicherung meldete im März erst das der Zulassungsstelle und die kamen dann sofort an bzw. schrieben. Ich wollte in den 3 Tagen dort hin und alles klären. Aber wie gesagt, die kamen nach 2 Tagen schon an. Dem Typ erklärte ich, daß es ja nicht notwendig sei und so, aber er zwang mich entstempeln zu lassen. Ach ja, es wurde auch noch behauptet, die Versicherung hätte mir gekündigt und dafür hätte es ja einen Grund gegeben. Ich wiederlegte das mehrfach. Und das Auto stand nur Monate auf Privatgelände, in einer geschlossenen Garage. Das Ganze hab ich sogar ohne Anwalt gemacht. Da wollte keiner ran irgendwie.
    Gerd

  • Ja ganz klar ohne Versicherung, Kündigung egal von welcher Seite, Keine Zulassung, wen das Fahrzeug nicht bei der Zulassung Abgemeldet wird, folgt eine Zwangsabmeldung.
    Auch wenn es in der Garage steht.

  • Steht aber nicht so im Gesetz. Das ist das Problem. Und wenn ich 3 Tage Zeit hab ist es nicht korrekt, daß die nach 2 Tagen kommen.
    Gerd