Autoverkauf, potentiellem Käufer abgesagt -> Schadenersatz?

  • he leute ich hab mal an euch ne frage


    meine freundin hat ihr auto zerlegt an einer leitplanke
    jetzt wollten wir es verkaufen , ich habe es bei mobile.de inseriert und dann auch einen willigen käufer gefunden
    leider meine freundin auch
    ich habe meine käufer also abgesagt (er hatte mir eine email als vorvertrag geschickt in die ich nur meine anschrift eintragen sollte!)
    ok ich sag das meine frau das auto leider anderweitig verkauf hat und ich das auto nicht verkaufen kann ( da es schon der andere nimmt für mehr kohle)


    jetzt droht mir der käufer mit schadensersatz obwohl ich ihm an 25 min gleich wieder abgesagt hab
    (er behauptet es schon nach polen verkauft zu haben ----> aber wie es hat garnix von dem auto keine daten oder serialnummer) :bash::bash:


    hat jemand von euch schonmal sowas gehabt und kann mir hier rechtliche tips geben. :S
    ich hab alles schon meinem anwalt geben


    danke für eure hilfe



    gruss euer bounc

  • Zeig mir mal den Schaden der entstanden ist, den du tragen solltest... mit den Anwalt drohen die alle! :wayne: Desweitern ist kein Vertrag unterschrieben worden das halb keine Verpflichtungen...
    Und etwas weiter zu verkaufen ohne es wirklich zu besitzen selber Schuld :gaga:

    VERKAUFE: NEUE Ansaugbrücke + Überholte 40er Doppelwebervergaser + Trichter + NEUE Pierburg Benzinpumpe passend für den UNO !

  • Moin Zusammen,


    der Andere potentielle Käufer hat nichts von Dir, keine Unterschrift, keine Papiere nur ein unverbindliches Angebot das Dein Auto zum Kaufen ausweißt.
    Wenn Du an einen anderen Käufer der mehr Geld bezahlt hätte verkauft hättest, hätte er auch Pech gehabt.


    MfG Michel

  • danke für eure schnelle hilfe
    euer wort in gottes ohr , ich kann euch ja mal die email reinkopieren:




    das is die email die ich von dem ........ erhalten hab


    aber wenn ihm kein schaden entstanden ist kann er mich doch auch garnicht auf schadensersatz verklagen oder???


    das wär nur wenn er das auto wirklich schon weiterverkauft hätte , dann müsste ich die diverenz bezahlen oder???
    grüße bounc

  • Emails sind schon bissel was Wert, aber ob es für sowas ausreicht?
    Zumal du ja nix verkaufen kannst was dir nicht gehört.


    Wart einfach ab ob was passiert, schreiben kann man viel.

  • Bevor hier noch weiter dumm diskutiert wird, hast du den Vorvertrag bestätigt JA oder NEIN? Wenn ja, dann hast du einen verbindlichen Vertrag eingegangen. Das heißt, der Kaufvertrag wurde quasi abgeschlossen. Der Käufer kann also davon ausgehen, dass er das Fahrzeug von dir bekommt. Alles was er danach in die Wege geleitet hat, z.b. Beauftragung eines Transportunternehmens etc., kann er natürlich absolut zu Recht auch als Schadensersatzansprüche geltend machen.


    Und natürlich darf man etwas verkaufen, wenn man es quasi über einen verbindlichen Vertrag erworben hat. Bei so einem Vertrag, haben beide Seiten dann einen Rechtsanspruch auf Einhaltung.

  • genau so seh ich das auch


    laut e-mail reicht aber das rücksenden das bekommenen mail aus
    in die ich ja nur meine adresse eingetragen hab
    das kann doch nicht ausreichen das ich verpflichtet bin ihm das aut zu verkaufen


    ich denk auch das er nur heisse luft gemacht hat damit ich ihm das auto doch verkauf
    aber er war nichtmal vor ort zum ausgemachten termin von daher denk ich das er nur aufschwätzen wollt das ich weiche knie bekomm


    grüße

  • laut internet muss ich aber den kaufpreis fahrzeug und abholung händisch bestätigen


    ach leck mich doch am arsch der hat gesagt schreib da mal deine adresse rein und schick mir das zurück


    wenn er aber keine belege für die ausgaben hat war er angeblich geleistet hat kann er mir auch nichts anschulden.


    fuck echt

  • Du musst dich schon selbst am Arsch lecken ;) Dass du den Vertrag nicht gelesen hast, sondern einfach lustig was ausfüllst, kannst du ja nur dir selbst zu lasen legen. Ob der Vertrag Rechtsbeständig ist oder nicht, ist ja jetzt erst mal unerheblich. Es gibt diesbezüglich unterschiedliche Rechtssprechungen, die allerdings nicht in Gesetze gegossen wurden. Also wenn der Händler klagen will, kann er das und dann bist du in der Mühle der Juristen - viel Spaß. Wenn der Händler auch genervt ist von Leuten wie dir, die etwas verkaufen und dann wenn man es quasi gekauft hat, plötzlich einen Rückzieher machen, dann wird er schon die nötigen Belege haben. Du kannst dich natürlich dagegen wehren, aber wenn es der Kerl ernst nimmt, geht das direkt zum Anwalt und du wirst es wiederum ohne Rechtsbeistand nicht leicht haben.


    Sei mir nicht böse dass ich dir nichts "schöneres" sagen kann, aber die Welt kann man sich nicht so machen wie sie einem gefällt. Mal ehrlich, du würdest dich auch ärgern, wenn du etwas gekauft hast und es dann nicht bekommst du du oder? ;) Da der Käufer offenbar nun auch ein Händler ist, muss es auch nicht ungewöhnlich sein wenn er das Fahrzeug nach Bestätigung das Vertrags direkt weiter vermittelt hat.

  • und was würdest du jetzt an meiner stelle machen?
    mitm anwalt hab ich schon geredet der sagt abwarten


    aber ich weiss echt nicht was ich jetz machen soll


    nicht das er mich jetzt hier um 3-5 t€ bescheissen will
    auf das hab ich echt kein bock!

  • Dein Anwalt hat erst mal Recht, du solltest jetzt einfach abwarten. Mehr kannst du nicht machen, entweder macht der Typ etwas oder er lässt es. Solange du keine Klageschrift bekommst du (was aber durchaus lange dauern könnte), musst du auch von deiner Seite erst mal nichts weiter machen. Es sei denn, du kannst es noch glatt bügeln, indem du mit dem Kerl noch mal redest bzw. das Fahrzeug doch an den übergibst (sofern er es noch will, denn der Abholtermin ist ja bereits verstrichen). Bescheißen kann er nicht nicht so leicht, wenn er Geld von dir will, dann muss er schon den Rechtsweg einhalten.

  • danke


    ja ich könnte mir vorstellen das er das auch in einer grauzone kann mit freunden und vettern die ihm den kauf bestätigen mit einem utopischen kaufpreis damit er das maximum an kohle aus der sache rausholen kann
    solche sachen mal ich mir schon im kopf aus


    grüße

  • So einfach ist das aber auch nicht, das Gericht würde schon verlangen, dass der Schadensersatzanspruch vernünftig belegt wird. Daher utopische Verkaufspreise, z.b. weit über dem Listenpreis das Fahrzeugs, wird nicht wirklich durchsetzbar sein.

  • ...hast du dem das o.g. schreiben unterschrieben zurück gesandt? oder ihm irgendeine andere SCHRIFTLICHE zusage gemacht? - wenn ja wird es eng...wenn nicht, lass ihn klagen!


    (siehe auch aktuelle ADAC-Zeitung...unseriöse Käufer...)

    das wichtigste ist, man darf nicht aufhören zu fragen!

    bild5h.jpg


    - Der Vorteil der Klugheit besteht darin, daß man sich dumm stellen kann. Das Gegenteil ist schon schwieriger.
    - Oder aktuell frei nach Daniela Katzenberger: "Sei schlau, stell dich dumm".

  • he hari


    nein hab ich nicht ich hab oben wo die striche sind meine adresse eingetragen und dann so wie es ist zurück geschickt
    ich habe weder entwas eigen geschriebenes bestätigt oder irgendwas von ihm unterschrieben


    das dacht ich mir auch das ich was eigenhändisch (auch pc) zurückschicken muss und nicht einfach diese email die er mir geschickt hat
    grüße

  • Was willst den groß für einen gecrashten Uno verlangen ? Da lohnt allein das Geld von der Versicherung bei unverschuldeten Unfall...

    VERKAUFE: NEUE Ansaugbrücke + Überholte 40er Doppelwebervergaser + Trichter + NEUE Pierburg Benzinpumpe passend für den UNO !